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Wildunfall – was ist jetzt zu tun?

Tipps einer Forstrevierleiterin

Carolin Meinhardt ist Jägerin, Forstrevierleiterin und leitet das Jugendwaldheim in Süderlügum. Sie warnt: „In Waldstücken unbedingt die Geschwindigkeit reduzieren!“ Foto: Dix

Süderlügum (wd) - Der Schreck nach einer Kollision mit einem Tier ist groß. Wie nach jedem Unfall gilt: Ruhe bewahren. Erst die Warnblinkanlage einschalten, dann die Eigensicherung durchführen (Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen). Bei Personenschäden leitet man die bekannten Erste-Hilfe-Schritte ein und verständigt den Rettungsdienst. Sollte es bei einem reinen Blechschaden geblieben sein, folgen Maßnahmen, die das Leid des angefahrenen Wildtieres mindern sollen, falls es bei dem Zusammenprall nicht sofort verendet ist. Apropos Zusammenprall: Die auftretenden Kräfte sollte man nicht unterschätzen. Demnach wirkt bei einem Zusammenstoß mit einem Rothirsch bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h die Kraft von zirka fünf Tonnen Gewicht auf das Fahrzeug ein – das ist in etwa so viel, wie ein ausgewachsener Elefant auf die Waage bringt.

Bei einem Unfall mit einem Wildschwein sind es 3,5 to, bei einem Damhirsch 2,5 und bei einem Rehbock 0,8 to. Nur über die Polizei (Telefon 110) ist zu erfahren, wer der zuständige Jagdausübungsberechtige (sprich: Jäger) am jeweiligen Unfallort ist. Die Polizei informiert erst den Jäger und ruft dann ebenfalls den verunfallten Fahrer an und informiert über weitere Abläufe. Wenn die Polizei keinen Jäger erreichen kann, wird ein Einsatzwagen geschickt. Der hinzugerufene Jäger führt auf jeden Fall mit seinem Hund eine Nachsuche durch, um das angefahrene Tier zu finden und von seinem Leid zu erlösen. Dies geschieht ab Hase oder Fasan aufwärts. Die Ausstellung der Wildunfallbescheinigung, die die Versicherung verlangt, ist kostenpflichtig und kostet in der Regel 20 Euro. „Eine nach mehreren Tagen beantragte Bescheinigung würde ich nicht ausstellen“, meint Carolin Meinhardt.

Sie ist Leiterin des Jugendwaldheimes Süderlügum und Forstrevierleiterin im Süderlügumer Staatsforst. „Der Jäger muss den Schaden zeitnah begutachten und vor allem das leidende Wild finden und mit einem Fangschuss erlösen“, ergänzt die Försterin, die auch Jägerin ist. „Das Leid des Tieres steht immer im Mittelpunkt!“ In den letzten zwei Monaten habe es in ihrem Zuständigkeitsbereich sechs Wildunfälle gegeben, wobei sich nur ein Autofahrer ganz korrekt verhalten habe. Schuld dürfe man sich nie geben und keine Vorwürfe machen, da das Wild unberechenbar und vor allem während der Brunftzeit ziemlich kopflos sei. „Präventiv hilft es aber, in Waldstücken die Geschwindigkeit zu reduzieren. Ich empfehle dann eher 60 bis 70 km/h als 90 km/ zu fahren.