Kreis Schleswig-Flensburg (mm) - Das Land Schleswig-Holstein hat den Erlass zur Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler*innen und Grenzgänger*innen bei Einreise aus Dänemark angepasst. Grenzpendler*innen und Grenzgänger*innen müssen per Allgemeinverfügung des Kreises ab Montag, 22. Februar, bei jeder Einreise den Nachweis über ein negatives Antigen-Schnelltestergebnis haben, das nicht älter als 72 Stunden ist. Bisher reichte ein negatives Ergebnis pro Kalenderwoche.
Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 22. Februar 2021 bis einschließlich 31. März 2021. Eine Verlängerung ist möglich.
Land verschärft Testpflicht für Grenzpendler
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