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Unterstützung für Sportvereine und -verbände

Landesregierung stellt 9 Millionen Euro bereit

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack Foto: Frank Peter

Kiel (mm) - Sportvereine und -verbände in Schleswig-Holstein können im Zusammenhang mit den gestiegenen Energiekosten ab 1. Januar 2023 Anträge auf Unterstützung beim Innenministerium stellen. Die für den Sport zuständige Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack hat sich für eine starke finanzielle Unterstützung der Sportvereine und -verbände in Schleswig-Holstein stark gemacht. Heute (15. Dezember) wurde vom Innenministerium die dafür notwendige Richtlinie veröffentlicht.
„Wir unterstützen als Landesregierung mit 9 Millionen Euro die Sportvereine und -verbände, um sicherzustellen, dass deren Angebote trotz steigender Energiepreise weiterhin aufrechterhalten werden können und sie ihrer wichtigen gesellschaftlichen Funktion weiterhin nachkommen können“, so Sütterlin-Waack.
Mit der derzeitigen Energiekrise gehen aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise deutlich höhere Betriebskosten in den Sportstätten der Vereine und Verbände einher. Dies führt zu steigenden Kosten bei der Nutzung der Sportstätteninfrastruktur.
Für die Ministerin ist die Unterstützung des Sports von großer Bedeutung: „Der Sport mit seinen Vereinen, Verbänden und den vielen ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützern leistet einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gemeinschaft. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir als Landesregierung mit dem Härtefallfonds einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung des Vereinssports leisten können.“
Zweck der neuen Richtlinie ist es, aufgrund der Energiepreiserhöhung entstandene wirtschaftliche Notlagen der Vereine und Verbände abzumildern. Voraussetzung für die Gewährung von Härtefallhilfen ist daher eine durch die Energiepreiserhöhung entstandene wirtschaftliche Notlage im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 30. April 2023.
Anträge können in dem Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2023 durch den gemeinnützigen Verein oder Verband gestellt werden.