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35-jährigem Niebüller wird schwerer sexueller Kindesmissbrauch vorgeworfen

Prozessauftakt in Flensburg

Vor dem Landesgericht Flensburg wird ab 2. Februar verhandelt. Foto: Archiv Philippsen

Niebüll/Flensburg (mm) – Am heutigen 2. Februar startet vor dem Landgericht Flensburg, II. Große Strafkammer, der Prozess gegen einen heute 35-jährigen Mann aus Niebüll. Ihm werden schwerer sexueller Missbrauch von Kindern im Kreis Nordfriesland und an anderen Orten vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 35 Jahre alten Angeklagten Deutschen insgesamt 42 Sexualdelikte – davon in zehn Fällen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern – vor, wobei es in zwei dieser Fälle tateinheitlich zu einer Vergewaltigung gekommen sei. Die unmittelbare Vornahme sexueller Handlungen an den mutmaßlich Geschädigten durch ihn selbst wird ihm dabei lediglich in einem der angeklagten Fälle vorgeworfen. Im Übrigen soll er die minderjährigen Zeuginnen zur Durchführung sexueller Handlungen mit Dritten bestimmt haben. Im Wesentlichen soll der Angeklagte im Zeitraum vom 24. Mai 2020 bis zum 12. Mai 2021 minderjährige Zeuginnen über soziale Netzwerke kontaktiert und dabei angegeben haben, er sei 16 bzw. 18 Jahre alt. Insbesondere zu einer damals zwölf Jahre alten Zeugin habe sich ein ausschließlich über das Internet oder über Messenger-Dienste gepflegtes Verhältnis entwickelt. Diese Zeugin habe er unter Ausnutzung einer ihm angegebenen finanziellen Notlage über das Internet – teils entgeltlich – an Freier im Münchener Raum vermittelt. So sei es in neun Fällen zu sexuellen Handlungen der Zeugin mit den Freiern gekommen, dabei in einem Fall zu einer Vergewaltigung. Die Freier habe er zuvor jeweils eindringlich dazu angehalten, Videos bzw. Fotos von den sexuellen Handlungen anzufertigen und ihm anschließend zu schicken. Dieser Aufforderung seien einige Freier auch nachgekommen.
Im Übrigen wird dem Angeklagten vorgeworfen, über Messenger-Dienste Videos und Fotos mit sexuellem Inhalt an minderjährige Zeuginnen versandt und von diesen gefordert zu haben. Dieser Aufforderung seien die Zeuginnen teilweise nachgekommen.
Am Tag des Prozessauftakts ist zunächst die Verlesung der Anklageschrift vorgesehen. Danach ist Zeit für eine eventuelle Einlassung des Angeklagten eingeplant. Der weitere Verfahrensablauf wird davon abhängen, ob und wie sich der Angeklagte zu den Vorwürfen äußert. Die mutmaßlich Geschädigten sind derzeit nicht als Zeuginnen zu den Terminen geladen.
Der Angeklagte ist auf Grund der gegen ihn erhobenen Vorwürfe am 20. Mai 2021 vorläufig festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Verhandlung wird zunächst öffentlich stattfinden. Ob die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, muss der Entscheidung der Kammer vorbehalten bleiben.Die Verhandlung soll nach dem oben genannten Prozessauftakt an folgenden Tagen jeweils fortgesetzt werden: 15., 24. Februar, 10., 23., 28. März, 6. und 12. April.