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Verzweifelt: Maike G. fühlt sich mit dem juristischen Hickhack um ihre Scheidung komplett allein gelassen. Foto: Philippsen
Deutsch-dänischer Scheidungskrieg
Flensburg (lip) – Maike G. ist verzweifelt. Erst hat ihr dänischer Mann sie nach 20 Jahren Ehe für eine jüngere Geliebte verlassen und nun sitzt sie zwischen den Stühlen der Justiz: Obwohl vor dem Flensburger Familiengericht seit drei Jahren ein Scheidungsverfahren läuft, soll sie nun am 14. Juni in Dänemark geschieden werden – entgegen geltendem EU-Recht. Zudem fühlt sie sich vom dänischen Gericht bei ihrem Unterhaltsanspruch schwer benachteiligt und meint von den dänischen Anwälten regelrecht hintergangen zu werden. »Ich habe den Glauben an die Gerechtigkeit verloren«, sagt die 55-jährige.
Denn das ganze juristische Hickhack um ihre Scheidung, Diskriminierung und Demütigungen haben bei Maike G. tiefe Spuren hinterlassen: Praktisch mittellos und schwer krank muss die einst erfolgreiche Personalreferentin in einem feuchten Keller hausen.
Die Vorgeschichte
Die Vorgeschichte: Im Mai 1990 heiratet die gebürtige Husumerin in Hamburg ihren dänischen Mann, den sie bei ihrer Arbeit in einer in Deutschland ansässigen dänischen Firma kennengelernt hatte. Zu diesem Zeitpunkt war die erste Tochter bereits 1 Jahr alt. Am 22. Januar 1991 wird die zweite Tochter geboren. Auf Drängen ihres Mannes zieht die Familie später nach Dänemark um. »Er sagte, wenn Du nicht mitkommst, bist Du eben alleine mit den Kindern«, so Maike G.. Wohlgefühlt habe sie sich in Dänemark von Anfang an nicht. »Als Deutscher bekommt man bei jeder Gelegenheit seine Vergangenheit um die Ohren gehauen«, sagt die 55-jährige. Weil ihre Töchter die deutsche Schule besuchen, bricht die dänische Familie ihres Mannes jeglichen Kontakt zu ihr ab. Neben einem Haus in Gravenstein hat das Paar eine gemeinsame Wohnung in Flensburg, so dass sich fast das gesamte Leben in Deutschland abspielt.
Am 5.04.2010 verlässt ihr Mann sie und die Kinder ohne Vorwarnung wegen seiner 20 Jahre jüngeren Assistentin, zieht zurück nach Deutschland und lässt sie völlig mittellos zurück. Nicht nur, dass ihr Mann sie regelrecht aus dem Job gemobbt habe, auch mit offenen Rechnungen, der Ausbildung der Kinder und Fragen bezüglich des gemeinsamen Hauses habe er sie komplett allein gelassen, so die verzweifelte Frau.
Im Frühjahr 2010 zieht Maike G. ebenfalls zurück nach Deutschland und damit beginnt für sie eine regelrechte Odyssee durch Anwaltskanzleien und Gerichte in Deutschland und Dänemark.
Odyssee durch Anwälte und Gerichte
Da ihr Flensburger Anwalt in Dänemark – anders als in anderen EU-Ländern – ohne entsprechende Sonderzulassung nicht tätig werden kann, wendet sie sich an die Anwaltskammer in Schleswig, die ihr einen deutschen Anwalt in Sonderburg nennt, der wiederum ein dänische Kollegin hinzuzieht. Und was dann geschieht, klingt fast unglaublich: »Obwohl es bei dem Gespräch eigentlich nur um Fragen des Hauses gehen sollte, hat die dänische Anwältin ohne einen Auftrag von mir zunächst ein Trennungsverfahren (Separationsverfahren) eingeleitet und dann sogar in Dänemark die Scheidung eingereicht«, berichtet Maike G. Zwar zieht die dänische Anwältin das Verfahren wieder zurück, im Zuge dessen hatte aber ihr Noch-Ehemann bereits einen eigenen Antrag gestellt, so dass das Separationsverfahren in Dänemark weiterläuft.
Derweil reicht die Flensburgerin am 16. August 2010 beim Amtsgericht in Flensburg die Scheidung ein. Vergeblich versucht Maike G. über die Hilfe von dänischen Anwälten zu ihrem Recht zu kommen und bekommt dabei das Gefühl, dass sie als Ausländerin in Dänemark keine Rechte hat. »Wir dänischen Anwälte für das dänische Volk« – dieser Spruch auf einem Gedenkstein vor dem Gericht in Viborg hat sich dabei in ihr Gehirn gebrannt.
Viele Schriftstücke kommen verspätet bei ihr an, als sie Beweise dafür vorlegen kann, dass ihr Mann mit seiner Geliebten längst wieder in Deutschland wohnt, werden diese vom Gericht abgelehnt. Und trotz schwerer Krankheit und Berufsunfähigkeit bekommt sie vom dänischen Gericht nur einen Bruchteil des Unterhalts zugesprochen, der ihr nach deutschem Recht zustehen würde. »Die Unterhaltsentscheidung des dänischen Gerichts kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Es sieht so aus, als ob das Gericht nur den Angaben ihres Mannes geglaubt hat«, sagt auch ihr Anwalt Tobias Krull von der SHK-Anwaltspraxis in Harrislee. Über viele Dinge im Nachbarland könne man sich nur wundern.
Kommt Dänemark Deutschland zuvor?
Noch viel unglaublicher aber findet er, dass laut Schreiben des dänischen Gerichtes die Ehe nun am 14. Juni in Sonderburg geschieden werden soll, obwohl in Deutschland bereits ein Scheidungsverfahren läuft. Hier gilt der Beschluss des Oberlandesgerichts vom 29. Juni 2012 dass die Scheidung in Deutschland stattfinden muss. »Ich kann das gar nicht fassen. Selbst in Ländern wie dem Iran, der ja nun alles andere als ein Rechtsstaat ist, und der Türkei wird problemlos anerkannt, dass nicht parallel ein zweites Scheidungsverfahren eröffnet werden kann, wenn in einem anderen Land bereits ein Verfahren läuft«, berichtet Krull aus seiner täglichen Praxis.
Allerdings hat Dänemark als einziger Mitgliedsstaat der EU die Brüssel IIA-Verordnung nicht anerkannt. Das bedeutet, dass zwei Eheleute, egal welcher Staatsbürgerschaft, wenn sie in Dänemark ihr Domizil haben, nach dänischem Recht geschieden werden. Kommt das dänische Gericht dem deutschen nun mit der Scheidung einfach zuvor?
In diesem Fall würde die Scheidung zunächst nur in Dänemark gelten, wie der Direktor des Amtsgerichts Flensburg, Ralf Bauer auf MoinMoin-Nachfrage erklärte. »Auf Antrag einer der beiden Eheleute könnte dann ein Anerkennungsverfahren nach § 107 FamFG eingeleitet werden, über das dann die Landesjustizverwaltung zu entscheiden hätte«, so Bauer weiter. Zur Sache selbst dürfe er jedoch keine Stellung nehmen, da Familiengerichtsverhandlungen grundsätzlich nicht öffentlich seien. Auch Richter Leon Fredgaard vom Gericht in Sonderburg wollte sich zu dem Fall nicht äußern.
Sollte die Landesjustizverwaltung dem Anerkennungsverfahren zustimmen, könnte das Scheidungsverfahren in Deutschland jedoch tatsächlich gegenstandslos werden.
Parallelen zum Fall Oliver
Das befürchtet jedenfalls Maike G. und hat sich in ihrer Not sogar schon an den Europäischen Gerichtshof und den Petitionsausschuss des EU-Parlaments gewandt. Und sie ist längst nicht die einzige, die am dänischen »Rechtsstaat« verzweifelt. So gibt es Parallelen zum »Fall Oliver« in Österreich, wo eine Mutter verzweifelt darum kämpft, ihren sechsjährigen Sohn, den der Vater nach Dänemark entführt hat, zurückzubekommen. Das Problem: Das dänische Gericht hatte dem Vater nachträglich das Sorgerecht zugesprochen, obwohl das österreichische Gericht der Mutter das alleinige Sorgerecht, auch nach internationalem Kriterien, nochmals bestätigt hatte.
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Bleiben Sie bei Sich und Ihren Rechten und bleiben sie stolz auf sich auch als deutsche Staatsbürgerin und da sie ebenfalls betroffen sind, informieren Sie sich im Internet über weitere Fälle zum Beispiel Entführung Oliver usw. Bleiben Sie nicht allein mit Ihren Problemen. Sie sind ein Mensch und haben Menschenrechte.
Bitte geben Sie die von Ihnen ganannten Falsch-Angaben bis Montag, 10.06.2013, 15:00 Uhr an, dann können alle Ihre Ausagen vor dem Gericht in Flensburg schnell geklärt werden. Sie werden ja sicherlich über alle Informationen verfügen.
Das sich hierdran unsere lokale Presse beteiligt überrascht mich schon. Dabei gibt es in Flensburg sicherlich schlimmere Schicksale als eine Scheidung!
Zumal, vielleicht verrät uns Maike G. ja mal, wo sich Ihr "feuchter Keller" befindet.
Einige Wohngebiete sind ja nun mal sehr wassernah gebaut und nicht unbedingt die Schlechtesten.
Liebes Redaktionsteam - bitte demnächst interessantere Artikel veröffentlichen. Danke!
In meiner Zeit hat es in der Hauptabteilung von MGN rund 2 Jahre gedauert, bis die gesamte Belegschaft einmal aussortiert wurde. Einige blieben natürlich länger, dafür wurden andere wenige Wochen nach Ende der Probezeit rausgeworfen. Schwangerschaften waren erst nach 5 Jahren Zugehörigkeit "erlaubt", anderfalls Kündigungsgrund.
Die Zahl der Prozresse vorm Arbeitsgericht war zeitweilig so hoch, dass bei der Belegschaft von einem eigenen Mitarbeiter beim FL Amtsgericht ausgegangen wurde. Der damalige Hausanwalt, der diese Prozesse führen musste, wurde als "Dr. Tod" bezeichnet. Mitarbeiter, die gegangen wurden, mussten ihre privaten Sachen unter Aufsicht packen und wurden ebenfalls unter Aufsicht bis zur Tür begleitet. Verabschiedungen von Kollegen wurde nach Möglichkeit verhindert.
Die Liste liesse sich endlos fortsetzen.
Artikel wie diese lassen einen an Karma o. ä. glauben. Sie nähren die Hoffnung, dass sich im Leben irgendwann alles ausgleicht.
Zu der ehem. Hauptabteilungsleiterin der Stabsabteilung Human Resources fällt mir nur ein:
Jedem so, wie er es verdient...